Allgemeine Verkaufsbedingungen
Das Unternehmen ELISA.DEV, eine vereinfachte Einpersonen-Aktiengesellschaft (SASU) mit einem Kapital von 1 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) von Thonon-les-Bains unter der Nummer 984 484 881 und vertreten durch seinen Geschäftsführer, Herrn Joachim IFERGAN, ist in den Bereichen Design, Veröffentlichung, Entwicklung und Betrieb von Websites und mobilen Anwendungen tätig.
ELISA.DEV hat einen spezifischen Ansatz entwickelt, indem es seinen Kunden Unterstützung durch seine technischen Teams anbietet, die unter Umständen die tatsächliche Implementierung von Entwicklungen (nachfolgend „DIE DIENSTE“) rund um Open-Source-Technologien rund um Symfony umfasst und zunehmend vielfältigere Fähigkeiten und Fachkenntnisse erfordert.
Technische Teams können sich somit auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, nämlich die Implementierung ihrer Geschäftsprozesse in einem Software-Framework und profitieren dabei von der Unterstützung von ELISA.DEV.
Der Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „AGB“) besteht darin, die jeweiligen Verpflichtungen des KUNDEN und von ELISA.DEV im Rahmen der Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN festzulegen.
DAHER WIRD FOLGENDES BESCHLOSSEN UND VEREINBART:
DEFINITIONEN
Sofern in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes angegeben ist, werden die folgenden Ausdrücke und Begriffe wie folgt definiert:
ANWENDUNG: Webanwendung im Eigentum des KUNDEN, die Gegenstand der ELISA.DEV-Dienste ist – wie in den BESONDEREN BEDINGUNGEN definiert.
KUNDE: definiert in den BESONDEREN BEDINGUNGEN.
SONDERBEDINGUNGEN: Sonderbedingungen in Bezug auf die vom KUNDEN geäußerten Bedürfnisse.
VERTRAG: zusammen, diese AGB, die BESONDEREN BEDINGUNGEN.
PARTEIEN: gemeinsam ELISA.DEV und der KUNDE.
ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DES VERTRAGES
1.1 – Im Rahmen dieses VERTRAGES kann der KUNDE ELISA.DEV mit der Durchführung einmaliger oder wiederkehrender Aufträge beauftragen.
ELISA.DEV verpflichtet sich, die in den BESONDEREN BEDINGUNGEN genannten Dienste nach Treu und Glauben und im Bemühen, die Bedürfnisse des KUNDEN zu erfüllen, zu erbringen.
1.2 – Vorbehaltlich der Bestimmungen verpflichtet sich ELISA.DEV, sein Möglichstes zu tun, um:
- „Best Practices“ im Zusammenhang mit der Entwicklung komplexer Webanwendungen im Hinblick auf die ANWENDUNG prüfen, analysieren, entwerfen und Empfehlungen abgeben.
- gegebenenfalls jegliche Komponente der ANWENDUNG zu programmieren, einschließlich, soweit zutreffend und ohne Einschränkung, Skripte, Anwendungen, Programme, Websites, Suchmaschinen, Datenbankverwaltungsmaschinen und andere Komponenten,
- Fahren Sie gegebenenfalls mit dem „Debuggen“ der ANWENDUNG fort.
- gegebenenfalls die ANWENDUNG auf der vom KUNDEN in den Spezifikationen angegebenen Hosting-Infrastruktur installieren,
- bei Bedarf nach der Installation Funktionstests der ANWENDUNG durchführen, einschließlich der Anzeigekompatibilität von Skripten mit den gängigsten Browsern,
- dem Kunden am Ende der Arbeiten den Quellcode und die Dokumentation zu den an der ANWENDUNG vorgenommenen Änderungen in digitaler Form zur Verfügung stellen. ELISA.DEV wird sicherstellen, dass der Zeitplan des KUNDEN so weit wie möglich eingehalten wird. Sollte es jedoch während der Vertragslaufzeit zu einer Änderung der ursprünglichen Anforderungen kommen oder im Rahmen einer Migration eine ursprünglich nicht vorgesehene Funktionalität zum Vorschein kommen, kann sich der endgültige Liefertermin auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, ohne dass der KUNDE hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann, was er ausdrücklich akzeptiert.
ARTIKEL 2 – ALLGEMEINE PFLICHTEN DER PARTEIEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
2.1 – Pflichten des KUNDEN
2.1.1 – Der KUNDE muss sicherstellen, dass er ELISA.DEV, das strengste Vertraulichkeit gewährleistet, die für die Erbringung seiner Dienste und für das bestmögliche Verständnis des KUNDEN und seiner Aktivitäten erforderlichen Informationen in dem vom KUNDEN und ELISA.DEV gemeinsam festgelegten Format zur Verfügung stellt.
2.1.2 – Die Informationselemente müssen allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften zum geistigen Eigentum, zum Datenschutz und zum Schutz Minderjähriger.
2.1.3 – Die Bereitstellung von Informationen durch den KUNDEN darf keine Geheimhaltungs- oder Geheimhaltungspflicht verletzen und muss ELISA.DEV die freie und uneingeschränkte Nutzung dieser Informationen im Rahmen der Bereitstellung seiner DIENSTLEISTUNGEN ermöglichen.
2.1.4 – Gegebenenfalls muss der KUNDE ELISA.DEV Zugriff auf die Infrastruktur gewähren, damit es Betriebstests der ANWENDUNG in Alpha- und Betaversionen durchführen kann, sobald diese auf der Hosting-Infrastruktur installiert sind.
2.1.5 – Der KUNDE führt außerdem Betaversion-Tests der ANWENDUNGS-Infrastruktur durch und übermittelt im Rahmen eines Testberichts Kommentare und ggf. Vorschläge, damit die ANWENDUNG korrigiert oder verbessert werden kann.
2.1.6 – Außer im Falle höherer Gewalt, Gefahr, Notfällen oder einer vorzeitigen Kündigung dieses VERTRAGES muss der KUNDE sicherstellen, dass er ELISA.DEV innerhalb einer Frist von höchstens 2 Wochen nach Lieferung eine Rückmeldung zu den von ELISA.DEV erbrachten Leistungen gibt.
2.1.7 – Der KUNDE muss den Preis für die von ELISA.DEV bereitgestellten DIENSTLEISTUNGEN bezahlen, den Preis für alle ergänzenden oder zusätzlichen Dienstleistungen begleichen, die er während der Ausführung dieses VERTRAGS benötigt, und die entstandenen Kosten gemäß den Bedingungen dieses VERTRAGS erstatten.
2.1.8 – Gegebenenfalls muss der KUNDE ELISA.DEV Zugriff auf den Server (oder den entsprechenden Bereich davon) gewähren, damit ELISA.DEV mit der Installation der ANWENDUNG fortfahren kann.
2.1.9 – Le cas échéant, le CLIENT doit fournir à ELISA.DEV les spécifications propres au serveur, notamment celles concernant le fonctionnement et l’installation des langages de script, et, si besoin est, obtenir l’autorisation du propriétaire du serveur pour l’installation desdits scripts.
2.1.10 – Der KUNDE ist allein für den Inhalt der ANWENDUNG und alle Schäden verantwortlich, die durch ihre Verwendung oder Anzeige entstehen können.
2.2 – ELISA.DEV-Verpflichtungen
2.2.1 – ELISA.DEV verpflichtet sich, die Leistungen professionell und unter Berücksichtigung des neuesten Stands der Technik und entsprechend der Berufspraxis sowie entsprechend den vom KUNDEN geäußerten Bedürfnissen zu erbringen.
2.2.2 – Die ANWENDUNG muss in der Sprache programmiert werden, die im Rahmen der vom KUNDEN festgelegten Spezifikationen oder mit dessen Zustimmung bereitgestellt wird.
2.2.3 – Gegebenenfalls umfasst das Testen der Beta- und Endversionen der ANWENDUNG die Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsweise in der technischen Umgebung des Servers, auf dem die Webanwendung für Dritte zugänglich sein wird.
2.2.4 – ELISA.DEV verpflichtet sich, die DIENSTLEISTUNGEN, die Gegenstand dieses VERTRAGS sind, mit eigenen Mitteln sowie mit denen eines verbundenen Unternehmens zu konzipieren und auszuführen, mit Ausnahme der Unterstützung durch zuvor vom KUNDEN genehmigte Personen.
2.2.5 – ELISA.DEV muss generell sicherstellen, dass seine Mitarbeiter, Lieferanten, Mitarbeiter, gegebenenfalls Subunternehmer sowie alle Drittparteien, die zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich sind, die Bestimmungen dieses VERTRAGS, insbesondere in Bezug auf geistiges Eigentum und Vertraulichkeit, vollständig einhalten.
2.2.6 – ELISA.DEV sorgt dafür, dass die Softwarekomponenten vorbehaltlich der Hardware- und Softwarebeschränkungen so reibungslos wie möglich laufen.
2.2.7 – Für den Fall, dass ELISA.DEV im Rahmen der ihr vom KUNDEN übertragenen Aufgaben personenbezogene Produktionsdaten verarbeiten muss, verpflichtet sich ELISA.DEV insbesondere, gegebenenfalls die gesetzlichen Bestimmungen über die Verwendung dieser Dateien einzuhalten, insbesondere:
- diese Daten für die zur Erreichung dieser Zwecke erforderliche Zeit aufzubewahren
- alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der Daten zu wahren und insbesondere zu verhindern, dass diese verfälscht, beschädigt oder an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
2.3 – Tests und Lieferscheine
Abhängig von der Art der von ELISA.DEV durchgeführten Entwicklungen wird der Umfang der für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Arbeiten erforderlichen Tests mit dem KUNDEN festgelegt.
ELISA.DEV muss vor der Inbetriebnahme der an der ANWENDUNG vorgenommenen Änderungen die so definierten Tests durchführen und deren Funktionsfähigkeit gemäß dem zunächst validierten Testplan sowohl auf funktionaler als auch auf technischer Ebene überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des hinzugefügten und/oder geänderten Quellcodes.
2.4 – Art der Ausführung
Die von ELISA.DEV bereitgestellten DIENSTLEISTUNGEN werden im Allgemeinen per Fernzugriff in den Räumlichkeiten von ELISA.DEV außerhalb der Niederlassungen des KUNDEN ausgeführt. Allerdings können einmalige Einsätze, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern, auch in den Niederlassungen des KUNDEN durchgeführt werden, wobei Reisekosten anfallen und die Reisezeit im Preis der DIENSTLEISTUNGEN enthalten ist.
ARTIKEL 3 - GEISTIGES EIGENTUM
3.1 – Der Inhalt der ANWENDUNG darf keine geistigen Eigentumsrechte, seien sie Vermögens- oder Urheberpersönlichkeitsrechte, verletzen, die ein Dritter geltend machen könnte.
3.2 – Geistige Eigentumsrechte des KUNDEN
Sämtliche geistigen Eigentumsrechte, seien sie Vermögens- oder Urheberpersönlichkeitsrechte, in Bezug auf die vom KUNDEN bereitgestellten Inhalte und Informationen liegen bei ihm, vorbehaltlich etwaiger geistiger Eigentumsrechte, seien sie Vermögens- oder Urheberpersönlichkeitsrechte, die einem Dritten gehören können und für die er die erforderlichen Übertragungen von Rechten oder Genehmigungen eingeholt hat.
Die Nutzung dieser Inhalte und Informationen durch ELISA.DEV ist auf die Konzeption und Umsetzung von Änderungen an der ANWENDUNG unter den in den Bestimmungen dieses VERTRAGES vorgesehenen Bedingungen beschränkt.
3.3 – Durch diesen VERTRAG werden ELISA.DEV keinerlei Rechte am geistigen Eigentum an der ANWENDUNG und den Elementen, aus denen sie besteht, eingeräumt. Diese bleiben und werden mit fortschreitender Entwicklung das vollständige und ausschließliche Eigentum des KUNDEN.
ELISA.DEV ist es untersagt, die Texte, Töne, Bilder, Videosequenzen, in welchem Format auch immer, sowie die Software, Anwendungen, Dienstprogramme und Datenbanken, die der KUNDE erstellt hat oder an denen er die Rechte besitzt, für andere als die von ihm zu vertretenden Zwecke zu verwenden.
Mit der Bezahlung des Preises für seine Dienste und aller zusätzlichen oder ergänzenden Dienste, die der KUNDE während der Ausführung dieses VERTRAGS anfordern kann, überträgt ELISA.DEV dem KUNDEN exklusiv für jede Art der Verwertung die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich der Rechte im Zusammenhang mit der Verwertung von Marken, literarischen und künstlerischen Eigentumsrechten, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Darstellung und Anpassung, Rechte an Software oder Computerdateien, Rechte an den Inhalten von Datenbanken, sogenannte „sur generis-Rechte“ in Bezug auf die Web-ANWENDUNG. ELISA.DEV verzichtet insbesondere bei einer nachträglichen Änderung der ANWENDUNG darauf, sich auf die im Rahmen der Entwicklung des Produkts erworbenen Rechte zu berufen.
3.4 – Die im vorhergehenden Absatz vorgesehene Übertragung erfolgt für die Dauer des Schutzes des geistigen, künstlerischen und gewerblichen Eigentums und weltweit.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Preis für die Übertragung der oben genannten gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte gegebenenfalls im Festpreis gemäß Artikel 11 dieser Vereinbarung enthalten ist.
Dieser Eigentumsübergang gilt nicht für Methoden, Werkzeuge, andere geistige Werke sowie Softwarekomponenten mit im Wesentlichen technischem Zweck (d. h.: nicht spezifisch für die Bedürfnisse des KUNDEN), die ELISA.DEV im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags verwenden müsste und die Eigentum von ELISA.DEV sind und bleiben.
ARTIKEL 4 – VERTRAULICHKEITS- UND GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNG
4.1 – ELISA.DEV erkennt an, dass bestimmte vom KUNDEN bereitgestellte und bereitzustellende Informationen strategische Bedeutung haben oder haben können und daher Industrie- und Geschäftsgeheimnisse darstellen.
4.2 – Während der Laufzeit dieses VERTRAGS und für einen Zeitraum von 1 (Jahr) Jahren nach der Laufzeit, Kündigung oder allgemeiner dem Ende desselben, mit Ausnahme von Informationselementen, die Teil des öffentlichen Bereichs sind, verpflichtet sich ELISA.DEV gegenüber dem KUNDEN:
- die Vertraulichkeit zu wahren und keine Informationen weiterzugeben,
- alle nützlichen und wirksamen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Informationselemente zu ergreifen,
- die Informationselemente weder beruflich noch privat, gegen Entgelt oder auf freiwilliger Basis für eigene oder fremde Rechnung weiterzugeben oder zu verwenden,
- nützliche und wirksame Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit ELISA.DEV verbundene Personen, die Kenntnis von den oben genannten Informationen erlangen, die Vertraulichkeit dieser Informationen wahren.
Der KUNDE ermächtigt ELISA.DEV jedoch ausdrücklich, seinen Namen sowie sein Logo und seine Marke in seiner Liste kommerzieller Referenzen zu erwähnen. Darüber hinaus erkennt der KUNDE an, dass ELISA.DEV die Existenz dieses VERTRAGS und den ihm anvertrauten Auftrag ganz oder teilweise gegenüber Dritten offenlegen kann.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass ELISA.DEV sich verpflichtet, für jede kommerzielle Werbemaßnahme oder für jede Verwendung unter Bezugnahme auf Informationen kommerzieller, industrieller, technischer oder finanzieller Art, die vom KUNDEN mitgeteilt wurden oder von denen er während der Ausführung dieses VERTRAGS Kenntnis erlangt hat, die Genehmigung des KUNDEN einzuholen, der diese unter Angabe seiner Gründe erteilen oder verweigern kann.
Diese Genehmigungsanfrage kann auf beliebigem Wege erfolgen, wobei der KUNDE ab der Genehmigungsanfrage über eine Frist von 15 (fünfzehn) Tagen verfügt, um seine Zustimmung zu erteilen oder abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort des KUNDEN, gilt dies als Zustimmung des KUNDEN.
ELISA.DEV untersagt sich jede andere Verwendung als die oben genannte, insbesondere die unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe dieser Informationen an Dritte.
ARTIKEL 5 – GEGENSEITIGE UNABHÄNGIGKEIT
Die PARTEIEN bleiben unabhängige Fachleute und sind nur an den Titel und die Bedingungen dieses VERTRAGS gebunden.
Die Bestimmungen dieser VEREINBARUNG dürfen in keiner Weise so ausgelegt werden, dass dadurch zwischen den PARTEIEN eine Partnerschaft, ein Mandat, eine Unterordnung oder eine Solidarität entsteht.
ARTIKEL 6 – ZUSAMMENARBEIT – KOOPERATION
Die PARTEIEN verpflichten sich gemäß den Artikeln 1103, 1104 und 1194 des Bürgerlichen Gesetzbuches, angemessene Mittel einzusetzen, damit die Ausführung des VERTRAGS unter guten Bedingungen erfolgt und sich die vertraglichen Beziehungen an die Entwicklung der Nachfrage des KUNDEN anpassen. Die Zusammenarbeit erfordert häufigen Kontakt, entweder über alle Telekommunikationsmittel zum Informationsaustausch oder durch Treffen, an denen die PARTEIEN unter Berücksichtigung ihrer gegenseitigen Verfügbarkeit und gemäß den in diesem VERTRAG vorgesehenen Bedingungen teilnehmen müssen.
ARTIKEL 7 – ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
7.1 – ELISA.DEV erklärt und garantiert dem KUNDEN, dass es alle Mittel einsetzen wird, um:
- seine Leistungen fachgerecht und effizient nach allgemein anerkannten Regeln zu erbringen,
- alle Spezifikationen in Bezug auf die vom KUNDEN festgelegten DIENSTLEISTUNGEN einzuhalten,
- die geistigen Eigentumsrechte Dritter an den von ihm verwendeten Entwicklungstools und an den Elementen, die er mit beliebigen Tools entwirft, zu respektieren,
- keine vertraulichen Informationen oder Geheimnisse zu verwenden, die ihm von einem Dritten, insbesondere einem Kunden des KUNDEN, anvertraut wurden, es sei denn, er hat zuvor dessen ausdrückliche Zustimmung eingeholt, außer zur Erfüllung der in diesem VERTRAG vorgesehenen Verpflichtungen.
- dass alle durchgeführten Entwicklungen den geltenden Gesetzen, Vorschriften und wichtigsten Standards entsprechen, insbesondere in Bezug auf geistiges Eigentum, öffentliche Freiheiten und Kommunikation,
7.2 – Der KUNDE erklärt und garantiert ELISA.DEV, dass:
- Der Antrag darf keine Elemente enthalten, die insbesondere mit Pädophilie, mit Praktiken, die einen Angriff auf die Menschenwürde darstellen, mit Rassenhass oder Fremdenfeindlichkeit, mit der Förderung von Terrorismus oder Gewalt, mit der Herstellung von Sprengstoffen, mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Betäubungsmitteln oder illegalen oder unerlaubten Substanzen, mit Aufrufen zum Aufruhr oder mit Widerstand gegen die Funktionsweise öffentlicher Einrichtungen in Verbindung gebracht werden können.
- er kennt das Internet-Netzwerk, seine Eigenschaften, seine Grenzen,
- er sich davon überzeugt hat, dass die von ELISA.DEV erbrachten Leistungen seinen Bedürfnissen entsprechen,
- er weiß und ist sich bewusst, dass Datenübertragungen im Internet nur eine relative technische Zuverlässigkeit aufweisen, da sie in heterogenen Netzwerken mit unterschiedlichen technischen Eigenschaften und Kapazitäten stattfinden, und dass ELISA.DEV für diese Gefahren nicht verantwortlich gemacht werden kann,
- er weiß und ist sich bewusst, dass die genutzten Netze zu bestimmten Tageszeiten überlastet sind,
- Er weiß und ist sich bewusst, dass die im Internet zirkulierenden Daten nicht vor möglichem Missbrauch geschützt sind und dass daher die Übermittlung von Passwörtern, vertraulichen Codes und allgemein vertraulichen oder sensiblen Informationen auf sein eigenes Risiko erfolgt.
- Es ist Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, die die ordnungsgemäße Nutzung der ANWENDUNG gemäß den Bestimmungen dieses VERTRAGS und der ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ELISA.DEV ermöglichen.
ARTIKEL 8 – HAFTUNG
Gemäß allgemeinem Recht haftet jede PARTEI gegenüber der anderen PARTEI für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem VERTRAG entstehen.
ELISA.DEV haftet jedoch nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Kosten für die Beschaffung von Ersatzprodukten oder -diensten oder für besondere, zufällige oder indirekte Schäden.
Jegliche von Dritten (insbesondere seinen Kunden) gegen den KUNDEN erhobene Klage stellt einen indirekten Schaden dar und berechtigt daher nicht zu einer Entschädigung.
Im Allgemeinen stellt der KUNDE ELISA.DEV ausdrücklich von jeglichem Rückgriff jeglicher Art frei, der von einem Benutzer oder Dritten ausgeht, und von allen Klagen oder Ansprüchen, die gegen ELISA.DEV in Bezug auf den Inhalt der ANWENDUNG, ihre Nutzung durch sie selbst oder durch Dritte und allgemeiner in Bezug auf den Dienst, der Gegenstand dieses VERTRAGES ist, erhoben werden könnten.
Im Falle eines Streits im Zusammenhang mit dem vom KUNDEN betriebenen Dienst behält sich ELISA.DEV das Recht vor, diesen VERTRAG einseitig auszusetzen, bis der Streit beigelegt ist, was der KUNDE ausdrücklich akzeptiert.
ARTIKEL 9 – VERTRAGLICHE GARANTIE
Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Garantien, die unter den Bedingungen des Common Law anwendbar sein können, gewährt ELISA.DEV dem KUNDEN eine vertragliche Garantie für die im Rahmen des VERTRAGES an der ANWENDUNG vorgenommenen Änderungen.
Die Dauer dieser vertraglichen Garantie beträgt 1 (einen) Monat ab Lieferung einer betreffenden Entwicklung durch ELISA.DEV (nachfolgend: die „GARANTIEZEIT“).
Während der GARANTIEZEIT ist ELISA.DEV verpflichtet, die Ursache der vom KUNDEN gemeldeten blockierenden Störungen zu untersuchen und zu beheben, sofern die erbrachten DIENSTLEISTUNGEN tatsächlich die Ursache dieser Störungen sind.
ELISA.DEV gewährleistet, dass die dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Elemente, Dienste und Funktionalitäten den bekannt gegebenen Angaben und Spezifikationen entsprechen und als solche genutzt werden können.
ELISA.DEV garantit au CLIENT que les SERVICES fournis par ELISA.DEV dans le cadre du CONTRAT ou les outils utilisés par ELISA.DEV ne constituent pas une violation de droits de propriété industrielle ou intellectuelle ou de tous autres droits appartenant à un tiers.
ELISA.DEV garantit également le CLIENT contre tout recours ou action que pourraient former les personnes physiques ou morales qui bien que n’ayant pas participé au développement ou à la réalisation seraient susceptibles de faire valoir des droits quelconques sur tout ou partie de l’APPLICATION.CONDITIONS GENERALES DE VENTE ELISA.DEV
ELISA.DEV garantiert dem KUNDEN, dass die von ELISA.DEV im Rahmen des VERTRAGES erbrachten DIENSTLEISTUNGEN oder die von ELISA.DEV verwendeten Tools keine Verletzung von gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten oder sonstigen Rechten Dritter darstellen.
ELISA.DEV schützt den KUNDEN außerdem vor allen Regressansprüchen und Klagen natürlicher oder juristischer Personen, die, obwohl sie nicht an der Entwicklung oder Produktion beteiligt waren, möglicherweise Rechte jeglicher Art an der gesamten oder einem Teil der ANWENDUNG geltend machen.
ARTIKEL 10 – FINANZIELLE BEDINGUNGEN
10.1 – Preis der DIENSTLEISTUNGEN
Als Gegenleistung für die von ELISA.DEV erbrachten Leistungen zahlt der KUNDE ELISA.DEV am Ende des Monats den für die im Laufe der Arbeiten erbrachten Tage (oder Stunden) vorgesehenen Betrag.
Es wird davon ausgegangen, dass ein Arbeitstag 7 Stunden und 30 Minuten umfasst. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt über ein vom KUNDEN oder von ELISA.DEV zur Verfügung gestelltes Tool. Um maximale Transparenz zu gewährleisten, liegt die Verwendung dieses Tools im Ermessen des KUNDEN.
Der Betrag ohne Steuern des Dienstleistungspreises pro Tag beträgt 550 EUR pro Arbeitstag.
Der Betrag ohne Steuern des Dienstleistungspreises pro geleisteter Arbeitsstunde beträgt 75 EUR.
Wenn die Dienstleistung nicht in Frankreich, sondern in der Schweiz steuerpflichtig ist, unterliegt das Unternehmen ELISA.DEV in der Schweiz nicht der Mehrwertsteuer und die Transaktion profitiert von einer Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Artikel 259 Absatz 1 des CGI oder Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG oder anderen Artikeln im Falle von Ausnahmen. Die Schweizer Mehrwertsteuer wird vom Schweizer KUNDEN durch Selbstversteuerung bezahlt.
Jeder Vorfall oder Zahlungsverzug am Fälligkeitstag führt automatisch zur Erhebung einer Verzugsstrafe in Höhe von 10 % sowie zur Rechnungsstellung für Finanz- und Einziehungskosten, unbeschadet der Aussetzung und/oder Kündigung des VERTRAGS, die der KUNDE ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert.
Im Falle einer Nichtzahlung im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Komponente der ANWENDUNG bleibt diese Eigentum von ELISA.DEV, das sich das Recht vorbehält, die durchgeführten Arbeiten auszusetzen oder zu löschen, ohne dass diese Aussetzung zu irgendeiner Entschädigung zugunsten des KUNDEN führt.
Wird das Projekt gegebenenfalls für zwei aufeinanderfolgende Monate ausgesetzt, weil der KUNDE die für die ordnungsgemäße Ausführung des VERTRAGS erforderlichen Elemente nicht bereitstellt oder die Leistungen nicht innerhalb der von ELISA.DEV genannten Fristen validiert, behält sich ELISA.DEV das Recht vor, das Projekt gemäß dem oben genannten Zeitplan in Rechnung zu stellen, ohne den Arbeitsfortschritt zu berücksichtigen.
10.2 – Zahlungsmethode
Rechnungen von ELISA.DEV sind nach Erhalt unverzüglich (Fälligkeit 10 Werktage) auf das von ELISA.DEV dem KUNDEN angegebene Konto zahlbar.
ARTIKEL 11 – HÄRTEFALLKLAUSEL
Sollten die Daten, auf denen diese VEREINBARUNG basiert, derart geändert werden, dass eine der PARTEIEN auf ernste und unvorhersehbare Schwierigkeiten stößt, werden sie einander konsultieren und einvernehmliches Vorgehen zeigen, um die Anpassungen vorzunehmen, die aufgrund von Umständen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht vorhersehbar waren, notwendig erscheinen, damit die Bedingungen einer fairen Vereinbarung wiederhergestellt werden. Die PARTEI, die der Auffassung ist, dass die im vorstehenden Absatz genannten Bedingungen erfüllt sind, benachrichtigt die andere PARTEI per Einschreiben mit Rückschein und gibt dabei Datum und Art des/der Ereignisse(s) an, die zu der von ihr behaupteten Änderung geführt haben. Sie berechnet die Höhe des aktuellen oder künftigen finanziellen Verlusts und unterbreitet einen Vorschlag für eine Entschädigung zur Behebung dieser Änderung. Jede Mitteilung, die später als 12 (zwölf) Tage nach dem Eintreten des Ereignisses von der Partei gesendet wird, die die Mitteilung initiiert hat, ist unwirksam.
ARTIKEL 12 – AUSTAUSCH – NACHWEISE – BENACHRICHTIGUNGEN
Die PARTEIEN vereinbaren Folgendes:
• den Screenshot der elektronischen Nachricht,
• Das Ausdrucken der elektronischen Nachricht auf Papier aus der Messaging-Software ermöglicht einen gültigen Nachweis des Inhalts des Austauschs.
Die Nichtigkeit, der Verlust, die mangelnde Verbindlichkeit oder die Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen dieses VERTRAGS hat nicht die Nichtigkeit, den Verlust, die mangelnde Verbindlichkeit oder die Undurchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge, die ihre volle Wirkung behalten.
Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen müssen alle im Rahmen dieser VEREINBARUNG erforderlichen Mitteilungen in Form einer elektronischen Nachricht erfolgen. Die PARTEIEN können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren, die ungültige(n) Bestimmung(en) zu ersetzen.
Die PARTEIEN ergreifen alle Sicherheitsmaßnahmen, um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der über das Internet versendeten E-Mail-Dateien zu gewährleisten.
Gleichzeitig ergreifen sie alle sinnvollen Maßnahmen, wie beispielsweise regelmäßig aktualisierte und richtig konfigurierte Firewalls und Antivirensoftware, um sich bestmöglich vor Eindringlingen, Angriffen und der Verbreitung von Viren zu schützen und so die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der empfangenen E-Mail-Dateien zu gewährleisten.
Die PARTEIEN werden alle übermittelten Nachrichten im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses VERTRAGS auf die angemessenste und sicherste Art und Weise schützen.
ARTIKEL 13 – WIRKUNG – DAUER
13.1 – Dieser VERTRAG tritt am Tag seiner Unterzeichnung durch beide PARTEIEN in Kraft.
13.2 – Dieser VERTRAG kann von jeder PARTEI jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (01) Monat gekündigt werden.
13.3 – Diese VEREINBARUNG kann auch gekündigt werden, wenn eine der PARTEIEN eine ihrer Verpflichtungen nicht erfüllt.
Die Kündigung wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der förmlichen Mitteilung zur Abhilfe der Kündigung oder innerhalb einer in dieser VEREINBARUNG vorgesehenen kürzeren Frist wirksam, vorausgesetzt, dass die säumige PARTEI innerhalb dieser Frist nichts unternimmt.
ARTIKEL 14 - ÄNDERUNG DES VERTRAGS – GESAMTE VERPFLICHTUNGEN
Dieser VERTRAG kann nur durch eine von beiden PARTEIEN unterzeichnete Änderung geändert werden.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine Duldung oder ein Verzicht einer der PARTEIEN hinsichtlich der Anwendung aller oder eines Teils der in diesem VERTRAG vorgesehenen Verpflichtungen, unabhängig von deren Häufigkeit und Dauer, weder eine Änderung dieses Vertrags darstellt noch irgendwelche Rechte begründet.
Diese VEREINBARUNG stellt die Gesamtheit der zwischen den PARTEIEN bestehenden Verpflichtungen dar.
Es ersetzt und annulliert alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Gegenstand dieses VERTRAGES.
ARTIKEL 15 – SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Nichtigkeit, der Verlust, die mangelnde Verbindlichkeit oder die Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen dieses VERTRAGS hat nicht die Nichtigkeit, den Verlust, die mangelnde Verbindlichkeit oder die Undurchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge, die ihre volle Wirkung behalten.
Die PARTEIEN können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren, die ungültige(n) Bestimmung(en) zu ersetzen.
ARTIKEL 16 – ANWENDBARES RECHT – VERTRAGSSPRACHE
Dieser VERTRAG unterliegt französischem Recht unter Ausschluss jeglicher anderer Gesetzgebung.
Wenn dieser VERTRAG in mehreren Sprachen abgefasst ist, ist nur die französische Fassung verbindlich.
ARTIKEL 17 – STREITIGKEITEN
Um gemeinsam eine Lösung für etwaige Streitigkeiten zu finden, die bei der Ausführung dieses VERTRAGES entstehen können, vereinbaren die PARTEIEN, sich innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt eines von einer der beiden Parteien zugestellten Einschreibens mit Rückschein oder einer digital signierten elektronischen Nachricht zu treffen.
Wenn die PARTEIEN nach einer weiteren Frist von dreißig (30) Tagen nicht in der Lage sind, sich auf einen Kompromiss oder eine Lösung zu einigen, können die PARTEIEN den Streit den französischen Gerichten des Common Law vorlegen.